grundrisse / nutzungsvarianten / flaechen
Die Publikumsbereiche des Ballhauses befinden sich fast ausschliesslich im Ergeschoss.
Im Bereich des Untergeschosses (Teilunterkellerung) befinden sich vorwiegend Nebenraeume wie zusaetzliche WC-Anlagen, Lager, Hausanschlussraeume etc.
GENEHMIGUNGSSTAND
Baugenehmigung 1993
Die urspruengliche Baugenehmigung in Verbindung mit der umfangfreichen Restaurierung des Gebaeudes wurde 1993 fuer die Nutzung als gastronomischer Betrieb erteilt. Im Rahmen der Restaurierung wurden die Kueche und deren Nebenbereiche noch nicht eingerichtet, da noch kein Betreiber des Objektes feststand. Insofern enthaelt das Abnahmeprotokoll der Bauaufsicht vom 9.2.1995 den Zusatz, dass fuer nutzungstechnische Einrichtungen noch ein Nachtrag zum Bauantrag erforderlich sei.
Baugenehmigung 1998
1998 wurde ein weiterer Bauantrag gestellt, im Hinblick auf die Nutzung des Ballhauses in acht verschieden Varianten publikumsintensiver Veranstaltungen. Dieser Bauantrag wurde am 15.09.1998 genehmigt. Sofern die Veranstaltungsgastronomie als Catering erfolgt, ist im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungsvarianten kein Ausbau der Kueche erforderlich.
8 genehmigte Nutzungsvarianten (1998):
1 - Tanzveranstaltung mit Livemusik und Buffet, 150 Gaeste
2 - Modepraesentation mit Podesten fuer die Presse und
anschliessendem Buffet, 350 Gaeste, 50 Mitarbeiter
3 - Modepraesentation mit anschliessendem Buffet und Tanz
mit Livemusik, 352 Gaeste
4 - Galadinner mit Livemusik, 460 Gaeste
5 - Tagung parlamentarisch, 212 Teilnehmer
6 - Tagung - frontal Stuhlreihen oder
Theatervorfuehrung - frontal, 408 Zuschauer
7 - Filmvorfuehrung, grosse Leinwand, 4x6 m, 365 Zuschauer
8 - Weinprobe mit anschliessendem Abendessen, 260 Gaeste
Moeblierungsplaene und Details zu den o. g. Nutzungsvarianten befinden sich im Downloadbereich (rechts).
Die Beantragung dieser 8 Nutzungsvarianten diente dazu ein moeglichst breites Spektrum an Nutzungen abzudecken. Weitere Nutzungsmoeglichkeiten im Rahmen von Veranstaltungen sind vorstellbar.
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Im Jahr 2012 fuehrte der Eigentuemer des Ballhauses Vorgespraeche mit verschiedenen einzubindenden Pankower Behoerden im Hinblick auf eine regelmaessige gastronomische Nutzung des Gebaeudes im Sinne eines Ballhauses (taegliche gestronomische Nutzung; Tanz mit Livemusik i. d. R. freitags und samstags; bis zu 460 Gaeste). Veterinaeramt, Stadtplanung, Bauaufsicht und Umweltamt aeusserten im erfolgten Vorgespraech keine prinzipiellen Bedenken. Allerdings sollte auf Wunsch des Umweltamtes im Vorfeld eines entsprechenden Gaststaetten-Konzessions-Antrages eine "Immissionsprognose zu Veranstaltungslaerm" erstellt werden. Das Umweltamt schlug diesbezueglich einen Gutachter (Dipl. Ing. Sommer / IBAS) vor, der dann im Mai 2012 eine entsprechende Prognose erstellt hat, welche zu dem Ergebnis kommt, dass die festgelegten Immissionsrichtwerte nicht ueberschritten werden.